Trail Rules

1.

Die Benützung der Trails ist nur nach Entrichtung des Benützungsentgeltes gestattet. Tickets können online oder an den ausgewiesenen Bezugs-standorten in Rechnitz oder Lockenhaus bezogen werden (→trails.burgenland.info/tickets).

Das Ticket (= die Buchungs-bestätigung) ist in Kombination mit einem Lichtbildausweis mitzuführen und auf Aufforderung den Aufsichtsorganen vorzuweisen.

2.

Das Befahren der Trails außerhalb der Betriebszeiten ist strengstens verboten – ausgenommen sind Berechtigte. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Problemen mit den Bestandsgebern und im schlimmsten Fall zur Einstellung des Trailbetriebes führen.

Benützungszeiten:

Monat von bis
Jänner 09.00 15.00
Februar 08.00 16:00
März 08.00 16.00
April 08.00 18.00
Mai 07.00 19.00
Juni 07.00 19.00
Juli 07.00 19.00
August 07.00 19.00
September 08.00 18.00
Oktober 08.00 16.00
November 09.00 15.00
Dezember 09.00 15.00

3.

Das Fahren abseits markierter Mountainbike-Trails sowie das Fahren gegen die Fahrtrichtung ist strengstens verboten!

4.

Das Befahren der Trails ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung erlaubt. Es besteht Helmpflicht! Handschuhe und zusätzliche Schutzausrüstung sind empfohlen.

5.

Das Befahren der Trails erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko und ist nur mit einem technisch einwandfreien Bike gestattet!

6.

Die Trailbenutzung hat entsprechend dem eigenen Können und der eigenen Kondition, der Witterung und der Strecke angepasst zu erfolgen! Generell ist auf halbe Sicht zu fahren.

7.

Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Benützung der Trails nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

8.

Das Befahren der Trails unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen oder in sonst beeinträchtigtem Zustand ist verboten!

9.

Den Hinweistafeln und Verbotsschildern muss unbedingt Folge geleistet werden! Ebenso den Anordnungen der Betreiber und seiner Vertreter vor Ort.

10.

Pausieren darf nur an gut einsichtigen Stellen erfolgen ohne andere Nutzer zu beeinträchtigen oder zu gefährden!

11.

Auf ungeübte Fahrer ist Rücksicht zu nehmen!

12.

Bei Unfällen ist jeder Benutzer zur Hilfeleistung verpflichtet!

13.

Bei Unfällen gilt: Zuerst Unfallstelle absichern, dann Erste Hilfe leisten, Einsatzkräfte über Notruf (144/133/112) alarmieren mit der Bekanntgabe des Unfallortes: Streckenname, Streckensegment + Kennzahl Rettungspunkt (auf den Schildern abzulesen)

14.

Witterungs- oder wartungsbedingte Sperren sind zu beachten!

15.

Bei Missachtung der Regeln wird die Tages- oder Jahreskarte entzogen.

16.

Das Gehen, Reiten und Fahren mit Motorrädern oder Quads ist auf den Trails ist verboten!

17.

Auf Shared Trails oder Shared Trailteilen, insbesondere den Uphillstrecken ist Rücksicht gegenüber anderen Benutzern geboten. Wanderern ist der Vorrang zu überlassen!

18.

Respektiere die Natur, vermeide Müll und unnötigen Lärm.

19.

Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist auf den Trails verboten!